Chronik zum Schweizer Frauenstimmrecht
1874 gab es bereits erste Stimmen, die das Frauenstimmrecht in der Bundesverfassung festhalten wollten.
1929 forderten 250'000 Schweizerinnen und Schweizer in einer Petition erfolglos die Einführung des Frauenstimmrechts.
1957 führte die kleine Gemeinde Unterbäch das Frauenstimmrecht ein. Diesem Beispiel folgten schliesslich weitere Gemeinden und auch Kantone. In den 1960er-Jahren waren deshalb immer häufiger Frauen in kantonalen und kommunalen Parlamenten und Regierungen anzutreffen.
Am 7. Februar 1971 war es endlich so weit: Die Schweizer Männer sagten mit Zweidrittelsmehrheit «Ja» zum Frauenstimmrecht.
1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung. Daraufhin führte Appenzell Innerrhoden gegen den Willen der Stimmbürger als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein.
