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Montag, 6.6.2011

Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall Göldi/Hamdani

Wegen Geiselnahme und Erpressung im Fall Göldi/Hamdani wird in der Schweiz eine Strafuntersuchung gegen die Verantwortlichen in Libyen eröffnet. Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) kann gegen Libyen eine Strafuntersuchung wegen Geiselnahme und Erpressung im Fall Max Göldi und Rachid Hamdani eröffnen. Der Bundesrat gab ihr dazu grünes Licht.

Fast zwei Jahre in Libyen festgehalten

Die beiden Geschäftsleute Göldi und Hamdani waren 2008 bis 2010 während fast zwei Jahren in Libyen festgehalten worden - offenbar als Vergeltung für die vorübergehende Festnahme von Hannibal Ghadhafi, eines Sohnes des libyschen Machthabers, im Juli 2008 in Genf.

Die BA hatte den Bundesrat im vergangenen März darum ersucht, in der Angelegenheit eine Untersuchung gegen Libyen einleiten zu dürfen. Um politische Straftaten verfolgen zu können, braucht die Bundesanwaltschaft die Ermächtigung des Bundesrates.

Strafanzeige vom EDA eingereicht
Zuvor hatte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei der BA Strafanzeige gegen Libyen eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen die libyschen Verantwortlichen für die Entführung, ohne nähere Namensnennung.

Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass es keine politischen Gründe gibt, die eine Strafverfolgung verunmöglichen würden, teilte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement nun mit.

Die Verschleppung im Herbst 2009

Konkret geht es um die Verschleppung der beiden Schweizer aus der Schweizer Botschaft in Tripolis im Herbst 2009. Damals wurden sie von den libyschen Behörden unter einem Vorwand aus der Botschaft gelockt, an einen unbekannten Ort verschleppt und dort zwei Monate lang festgehalten. Die Hintergründe blieben unklar. Das EDA stufte diesen Akt als Entführung ein.

Hamdani und Göldi waren seit der Festnahme Hannibal Ghadhafis im Juli 2008 in der Schweizer Botschaft festgesessen und durften Libyen nicht verlassen. Ihnen wurden illegale wirtschaftliche Aktivitäten vorgeworfen.

Mehrmonatige Haftstrafe in Libyen
Hamdani kam schliesslich im Februar 2010 frei, Göldi durfte Libyen erst im Juni desselben Jahres verlassen - nach einer mehrmonatigen Haftstrafe wegen angeblicher Visavergehen. Hannibal Ghadhafi war im Juli 2008 in Genf vorübergehend festgenommen worden wegen des Vorwurfs, Dienstpersonal misshandelt zu haben. (pet, sda)

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Chronologie: Die Affäre Ghadhafi

Vom Fall Ghadhafi zur Libyen-Affäre


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