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Dienstag, 7.2.2012

Neue Vormundschaftsbehörde für Kanton Luzern

Ab 2013 tritt in der Schweiz das neue Vormundschaftsrecht in Kraft. Im Kanton Luzern bleiben weiterhin die Gemeinden für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Um eine Professionalisierung zu erreichen, dürfen die Gemeinde- und Stadträte aber nicht mehr als Vormundschaftsbehörden tätig sein.

Stattdessen sind unabhängige Fachbehörden einzusetzen. Viele Gemeinden schliessen sich für diese neue Aufgabe zusammen. Es sollen im Kanton Luzern insgesamt 7 neue Fachstellen entstehen. Die Stadt Luzern sei gross genug, um das Vorhaben eigenständig umzusetzen, teilte die Stadt mit.

Probleme sind möglich
Man erwarte aber auch Probleme bei der Zusammenlegung der Vormundschaftsbehörden der einzelnen Gemeinden, sagt Erwin Galliker, Projektleiter der Gemeindeverbände gegenüber dem Regionaljournal.

Weil alle 7 Vormundschaftsbehörden zusätzliches Personal bräuchten, werde die Auswahl an geeigneten Fachleuten knapp. Zudem sei das Sammeln und die Neuorganisation der Klientendaten aus allen Gemeinden eine grosse Herausforderung

Höhere Kosten
Der neue Kindes- und Erwachsenenschutz verursacht den Gemeinden einen höheren Aufwand. Insgesamt wird im Kanton Luzern mit einer Verdoppelung der Kosten von rund 6 Millionen auf gut 12 Millionen Franken gerechnet.

Die Stadt Luzern rechnet mit einer Zunahme von vormundschaftlichen Massnahmen. Insgesamt muss Luzern die Zahl der Vollzeitstellen von heute rund 14 auf etwa 24 erhöhen. Die Kosten dürften von 2,1 Millionen auf 4,1 Millionen Franken steigen.        (sda/ frea)
 

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Anna Frei


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