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Dienstag, 7.2.2012

Tötungsdelikt Volketswil: Täter soll freikommen

Das Tötungsdelikt vom März 2009 auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Volkiland sei ein Unfall gewesen. Das sagt der Verteidiger des Mannes, der damals seine Freundin erschossen hat, vor dem Bezirksgericht Uster. Er fordert eine Freiheitsstrafe von höchstens 39 Monaten, wobei diese Zeit nun bereits abgesessen sei.

Eine Freiheitsstrafe nicht über 39 Monate wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz hält der Verteidiger im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Uster für angemessen. Vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens will der Anwalt seinen heute 23-jährigen Mandanten freigesprochen haben. An die Strafe sollen - wie üblich - die knapp drei Jahre Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet werden, die der Angeklagte bereits abgesessen hat. Er war noch in der Tatnacht festgenommen worden.

Der Angeklagte hat sich seit Montag vor dem Gericht zu verantworten. Angeklagt ist er des Mordes: Unbestritten ist, dass er am 7. März 2009 kurz vor Mitternacht der Gymnasiastin eine Waffe an den Kopf hielt und sie mit einem Schuss tötete. Laut Staatsanwalt geschah dies «bewusst und gewollt». Er verlangt eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes. (ster,sda)

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Nicole Freudiger


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