Tötungsdelikt Volketswil: Täter soll freikommen
Eine Freiheitsstrafe nicht über 39 Monate wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz hält der Verteidiger im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Uster für angemessen. Vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens will der Anwalt seinen heute 23-jährigen Mandanten freigesprochen haben. An die Strafe sollen - wie üblich - die knapp drei Jahre Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet werden, die der Angeklagte bereits abgesessen hat. Er war noch in der Tatnacht festgenommen worden.
Der Angeklagte hat sich seit Montag vor dem Gericht zu verantworten. Angeklagt ist er des Mordes: Unbestritten ist, dass er am 7. März 2009 kurz vor Mitternacht der Gymnasiastin eine Waffe an den Kopf hielt und sie mit einem Schuss tötete. Laut Staatsanwalt geschah dies «bewusst und gewollt». Er verlangt eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes. (ster,sda)
