Münchner S-Bahn-Schläger verurteilt
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 50-Jährigen nach Schlägen von Schülern in der Münchner S-Bahn ist der 19-Jährige Hauptangeklagte wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt worden.
Sieben Jahre Jugendhaft für Mittäter
Gegen den 18-jährigen Mitangeklagten verhängte das Landgericht München sieben Jahre Jugendhaft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
Beide hatten den Mann vor knapp einem Jahr am Münchner S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt. Das 50-jährige Opfer hatte sich zuvor schützend vor eine Gruppe jüngerer Schüler gestellt, die von den Angeklagten bedroht und erpresst wurden.
Bundesverdienstkreuz posthum
Der Fall hatte weitum für Bestürzung gesorgt. Brunner wurde für seine Zivilcourage posthum mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. In der Boulevardpresse wurde er als Held gefeiert.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche - für den Haupttäter und acht Jahre für seinen Kollegen beantragt.
Brunner erlitt Herzstillstand
Die Verteidigung hatte dem 50-Jährigen eine Mitschuld für die Eskalation gegeben, weil dieser, wie erst im Verfahren deutlich wurde, am Bahnhof Solln als erster zuschlug. Zudem starb er an einem Herzstillstand. Sein Herz war, wie er selbst nicht wusste, krankhaft vergrössert.
Die Verteidigung hatte Haftstrafen von unter sieben Jahren für den einen und von drei Jahren und sechs Monaten für den anderen Angeklagten gefordert. (rend, sda/dpa/afp/reuters)
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