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Das EU-Parlament

Als einziges direkt von den EU-Bürgern gewähltes Organ sollte das EU-Parlament eigentlich eine mächtige Rolle spielen. Tatsächlich aber haben die allermeisten nationalen Parlamente noch immer wesentlich mehr Befugnisse als die Abgeordneten auf europäischer Ebene.

Kein Initiativrecht
So besitzt das EU-Parlament beispielsweise kein Initiativrecht, das heisst, es kann von sich aus keine Gesetzesentwürfe einbringen. Das darf in der EU nach wie vor nur die Kommission. In ihr und im Ministerrat hat das Parlament nach wie vor seine einflussreichsten Gegenspieler. Bei einigen wichtigen Fragen können die Abgeordneten auch heute noch übergangen werden.

Dienstorte: Strassburg, Brüssel, Luxemburg
Die Frage nach dem Sitz des EU-Parlaments ist nur theoretisch leicht zu beantworten: Da heisst es Strassburg. Allerdings tagt es dort nur vier Tage jeden Monat. Denn auch Brüssel ist Dienstort. Dort wird ebenfalls getagt, ausserdem haben die Fraktionen dort ihre Büros. Damit nicht genug: Die Verwaltung des Parlaments hat ihren Sitz in Luxemburg.

EU-Wahl mit mässiger Beteiligung
Obwohl das Parlament die Vertretung von rund 490 Millionen EU-Bürgern ist, kämpft es gerade bei ihnen noch immer um mehr Anerkennung. Bei der letzten Wahl zum EU-Parlament lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 45 Prozent.

So funktioniert das Parlament
Neu
So war es bisher

Mit dem Reformvertrag von Lissabon wurde das Parlament verschlankt. Damit das Parlament auch nach der möglichen Aufnahme weiterer Mitglieder handlungsfähig bleibt, wurde die Zahl der Abgeordneten auf 750 festgeschrieben - und zwar unabhängig von der Anzahl der EU-Mitglieder.

Ausserdem sind die Befugnisse der Parlamentarier weiter gewachsen: So haben sie nun bei fast allen Gesetzgebungsverfahren mitentscheiden. In Fragen der Aussen- und Sicherheitspolitik haben die Parlamentarier allerdings auch weiterhin nur das Recht auf Anhörung.

Ausgeweitet wurden auch die Rechte im Haushaltsverfahren. die Abgeordneten entscheiden nun über alle Ausgaben mit - also auch über so wichtige wie den Agrarhaushalt.

Bislang richtete sich die Anzahl der Parlamentarier nach der Grösse eines Landes, wobei die Höchstzahl 99 und die Mindestzahl 5 Sitze betrug.

Die Zahl der Abgeordneten stand bislang nicht in einem proportionalen Verhältnis zur Grösse des Landes. Kleine Staaten waren überproportional vertreten, grosse eher unterproportional.

Auch ohne den Reformvertrag von Lissabon hatte sich das EU-Parlament in den vergangenen Jahren immer mehr Befugnisse erkämpft. Schon bislang entschieden die Abgeordneten bei den meisten EU-Gesetzen mit.

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