Informanten sollen besser geschützt werden
In der Schweiz sollen die Parteienfinanzierungen offengelegt und Whistleblower besser geschützt werden. Das fordert die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International. Grundsätzlich hält sie in einem gross angelegten Bericht aber fest, dass grobe Korruptionsfälle in der Schweiz eher selten seien.
In ihrem veröffentlichten Bericht stützt sich Transparency International (TI) Schweiz auf eine Analyse von zwölf Pfeilern, die für die Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Schweiz verantwortlich sind. Darunter gehören unter anderem die Bundesverwaltung, politische Parteien, die Medien sowie die Zivilgesellschaft und Unternehmen.
Auswertungen von Fachliteratur und Fragebögen
In den Bericht eingeflossen ist die Auswertung von Fachliteratur über die verschiedenen Bereiche sowie die Analyse standardisierter Fragebögen, welche die rechtlichen Grundlagen klären sollte. Zudem wurden Experteninterviews mit externen und internen Verantwortlichen geführt.
Der Bericht zeigt die Stärken und Schwächen sowie die gegenseitige Beeinflussung der einzelnen Bereiche auf. In der Schweiz würden demnach weder die staatlichen noch die nichtstaatlichen Akteure in unzulässiger Weise in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt.
Bereiche, die verbessert werden könnten
Dennoch gebe es Bereiche, die klar verbessert werden könnten. So seien Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Zeuge von Missständen werden, in der Schweiz zu wenig geschützt, schreibt TI Schweiz in ihrer Mitteilung. «Sie agieren im rechtsleeren Raum und gehen Risiken wie Entlassung oder Strafverfolgung ein.»
Dabei sei auch die Schweiz auf Hinweisgeber angewiesen, damit korrupte Praktiken aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Whistleblowerschutz auf gesetzlicher Ebende regeln
Mit der hängigen Teilrevision des Obligationenrechts könnte der Whistleblowerschutz auf gesetzlicher Ebene verankert werden. Zentral für TI Schweiz sei dabei, dass eine missbräuchliche Kündigung aufgrund einer gerechtfertigten internen oder externen Meldung «ungültig und anfechtbar» sei.
Das Bundespersonalgesetz habe in dieser Hinsicht einen ersten Schritt gemacht. Seit 2011 hat die Mehrheit der Bundesangestellten die Pflicht, Verbrechen und Vergehen anzuzeigen, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Kenntnis erhalten hat.
«Diese Bestimmungen müssen auf alle dezentralen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung ausgedehnt werden», fordert TI Schweiz.
Offenlegung von Parteispenden
TI Schweiz setzt sich auch für mehr Transparenz in der Schweizer Politiklandschaft ein. So sollen Spenden an Parteien, an National- und Ständeratskandidaten sowie an Wahl- und Abstimmungskomitees ab einem bestimmten Betrag offengelegt werden müssen.
In diesem Sinne sei auch ein stärkeres Engagement von Parteien und dem Bundesrat gefordert. Jean-Pierre Méan, Präsident von TI Schweiz, sagt: «Die Auswirkungen der Korruption auf Staat und Gesellschaft werden von den Schweizer Parteien und dem Bundesrat unterschätzt.» (basn, sda)
