• Nachrichten
  • Blogs
  • Jeder Rappen zählt
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Programm
  • Radiokiosk
  • Spiele
  • Themen
  • Über uns
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Mein DRS
  • Nachrichten:
    • Schweiz
    • International
    • Wirtschaft
    • Sport
    • Regional
    • Nachrichtenticker
    • Verkehr
    • Wetter
  • Die neuesten Dossiers zu «Schweiz»
    • Der Einstieg in den Atomausstieg
    • Abstimmung vom 17. Juni
    • Schweiz sucht Wege in der Klima- und Energiepolitik
    • Abstimmung vom 11. März
    • Kontroverse um neue Kampfjets
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop
  • Schweiz:

Mittwoch, 22.2.2012

Bundesrat verzichtet auf Lizenz zum Kinderhüten

Wer Kinder von Verwandten oder Bekannten betreut, braucht dafür keine Bewilligung. Um Missbräuchen vorzubeugen will der Bundesrat aber die Verordnung für Pflegekinder überarbeiten.

Um das Wohl der Kinder in Obhut zu gewährleisten, will der Bundesrat die Pflegekinder-Verordnung verbessern. (Keystone Archiv)

Statt einer Lizenz zum Kinderhüten will der Bundesrat die Tätigkeit von Organisationen, die Pflegekinder vermitteln neu regeln. Noch im laufenden Jahr will er eine Teilrevision der Pflegekinder-Verordnung verabschieden. Diese soll Anfang 2013 zusammen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft treten.

Pflegekinder sollen besser geschützt werden
Organisationen, die Pflegekinder vermitteln, sollen sich an klare Regeln halten müssen. Damit will der Bundesrat auch Auswahl und Begleitung von Pflegefamilien verbessern, wie er in der Antwort auf die Interpellation mit dem Titel «Stopp der Geschäftemacherei mit Pflegekindern» von Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) schreibt.

Anfänglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass selbst Paten oder Tanten, die regelmässig Kinder betreuen, dafür eine Bewilligung einholen sollten. Doch diese Forderung stiess auf viel Unverständniss, so dass die «Lizenz zum Kinderhüten» Ende Juni 2011 auf Eis gelegt wurde. Die Rechtskommissionen beider Kammern hatten die Bewilligungspflicht für die private Kinderbetreuung bei Verwandten und Bekannten abgelehnt.

Auch der Vorschlag des Bundesrates, die Bewilligungspflicht lediglich für bezahlte Tageseltern einzuführen, fand keinen Gefallen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kinderbetreuung will die Landesregierung nun in die Arbeit an der Pflegekinderverordnung einfliessen lassen. (bat, sda)

Beitrag weiterempfehlen Facebook Share / Facebook Like Twitter Google+ Email
  • …auf Facebook kommentieren.
    Facebook
  • …auf Twitter kommentieren.
    Twitter
  • …per E-Mail versenden.
    E-Mail
  • …auf Facebook empfehlen.
    Facebook Recommend
  • …auf Google+ kommentieren.
    Google +1

Sonntag, 1.11.2009

Kinderhüten doch ohne Lizenz möglich

Verwandte und Nachbarn können aufatmen: Hüten sie ein Kind gratis, sollen sie auch künftig keine Bewilligung brauchen. Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist bereit, die entsprechende Verordnung abzuschwächen.  Mehr


Verantwortlich für diesen Beitrag:

news.online


Mehr zum Stichwort:

  • Familienpolitik

Schnellsuche:
Mehr zu Schweiz
  • Letztes Update: 18.13 UhrProvokativer Pro Helvetia-Chef Knüsel tritt ab
  • Letztes Update: 16.40 UhrZwei Ausschaffungsvarianten zur Diskussion
  • Letztes Update: 14.40 UhrDell'Ambrogio wird Chef der neuen Bildungsbehörde
  • Letztes Update: 14.14 UhrAusbau des Stromnetzes kostet 18 Milliarden
  • 12.38 UhrKampf gegen Bienensterben
  • Alles zu Schweiz
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
Schweizer Radio und Fernsehen
  • SF
  • RTS
  • RSI
  • RTR
  • swissinfo
  • 3SAT
SRF Schweizer Radio und Fernsehen, Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft