Bundesrat verzichtet auf Lizenz zum Kinderhüten
Um das Wohl der Kinder in Obhut zu gewährleisten, will der Bundesrat die Pflegekinder-Verordnung verbessern. (Keystone Archiv)
Statt einer Lizenz zum Kinderhüten will der Bundesrat die Tätigkeit von Organisationen, die Pflegekinder vermitteln neu regeln. Noch im laufenden Jahr will er eine Teilrevision der Pflegekinder-Verordnung verabschieden. Diese soll Anfang 2013 zusammen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft treten.
Pflegekinder sollen besser geschützt werden
Organisationen, die Pflegekinder vermitteln, sollen sich an klare Regeln halten müssen. Damit will der Bundesrat auch Auswahl und Begleitung von Pflegefamilien verbessern, wie er in der Antwort auf die Interpellation mit dem Titel «Stopp der Geschäftemacherei mit Pflegekindern» von Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) schreibt.
Anfänglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass selbst Paten oder Tanten, die regelmässig Kinder betreuen, dafür eine Bewilligung einholen sollten. Doch diese Forderung stiess auf viel Unverständniss, so dass die «Lizenz zum Kinderhüten» Ende Juni 2011 auf Eis gelegt wurde. Die Rechtskommissionen beider Kammern hatten die Bewilligungspflicht für die private Kinderbetreuung bei Verwandten und Bekannten abgelehnt.
Auch der Vorschlag des Bundesrates, die Bewilligungspflicht lediglich für bezahlte Tageseltern einzuführen, fand keinen Gefallen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kinderbetreuung will die Landesregierung nun in die Arbeit an der Pflegekinderverordnung einfliessen lassen. (bat, sda)
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