Der bilaterale Weg, auf dem die Schweiz bisher ihre Beziehungen zur EU regelt, wird zunehmend komplexer und schwieriger. Deshalb ist in der Schweiz eine Diskussion darüber in Gang gekommen, wie es mit dem Verhältnis zur EU weitergehen soll. Im Folgenden die meistdiskutierten Szenarien:
Bilateraler Weg
Die SVP und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse wollen auch in Zukunft auf bilaterale Verhandlungen und Abkommen mit der EU setzen.
Der bilaterale Weg wurde vom Schweizer Stimmvolk nach dem Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992 mehrfach bestätigt. Allerdings werden der Stolpersteine immer mehr: Zum einen umfasst die EU mittlerweile 27 Staaten, die jedem Abkommen mit der Schweiz einzeln zustimmen müssen. Dabei sind die EU-Mitglieder immer weniger bereit, die Sonderwünsche der Schweiz zu berücksichtigen.
Zudem wird die Verwaltung der bestehenden gegen 120 Einzelabkommen immer aufwendiger. Was aus EU-Sicht fehlt, ist ein Mechanismus, die Abkommen zu aktualisieren oder allenfalls ein institutionalisiertes Schiedsgericht, um die Abkommen homogen zu interpretieren.
Ein weiteres Problem bildet die Weiterentwicklung von EU-Recht, das Bereiche tangiert, die mit der Schweiz in bilateralen Abkommen geregelt sind. Die EU will hier, dass die Schweiz diese Weiterentwicklungen automatisch übernimmt, als Nicht-EU-Mitglied notabene ohne Mitspracherecht bei deren Ausarbeitung. Dieser Automatismus würde aber der Souveränität der Schweiz widersprechen und wohl mit der direkten Demokratie kollidieren.
Rahmenabkommen mit der EU
Die Kantone und das Aussendepartement von Micheline Calmy-Rey machen sich für ein Rahmenabkommen mit der EU stark.
In einem solchen Abkommen würde das grundsätzliche Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU geregelt, wobei die bilateralen Abkommen in Kraft blieben. Das Vorgehen bei Fragen wie Übernahme von EU-Recht, Kohäsionszahlungen, Anpassung der bisherigen Abkommen an neues EU-Recht oder die Streitbeilegung würde in dem Rahmenabkommen festgeschrieben.
Denkbar ist, dass sich die Schweiz bei der EU-Rechtsentwicklung bis zu einem gewissen Grad beteiligen könnte, das betreffende Gesetz dann aber übernehmen müsste. Täte sie dies doch nicht, würde ein Schiedsgericht über Kompensationsmassnahmen zu Lasten der Schweiz urteilen. Damit blieben die Vorteile des bilateralen Wegs erhalten und die Schweiz könnte ihre Souveränität grösstenteils wahren.
Allerdings hat die EU bereits durchblicken lassen, dass sie kaum Interesse an diesem Weg hat. Kommen die Verhandlungen überhaupt zustande, werden sie lange dauern - und am Schluss wartet eine Volksabstimmung mit ungewissem Ausgang.
EWR-Beitritt
Für einen Beitritt zum EWR plädiert der Thinktank Avenir Suisse, wobei für die Denkfabrik sogar ein EU-Beitritt das langfristige Ziel sein muss.
Norwegen, Island und Liechtenstein, die zusammen mit der Schweiz die Europäische Freihandelsassoziation (Efta) bilden, gehören dem EWR an. Die EWR-Mitglieder übernehmen rund 80 Prozent der EU-Binnenmarktregelungen automatisch, die Zölle sind abgeschafft. 1992 lehnte das Schweizer Stimmvolk den Beitritt zum EWR ganz knapp ab.
Träte die Schweiz dem EWR nun doch noch bei, bliebe ihre politische Souveränität weitgehend erhalten. In den Bereichen Konsumenten- und Umweltschutz müsste die Schweiz allerdings die EU-Regeln übernehmen. Auch gäbe es eine Öffnung im Dienstleistungsbereich, den die Schweiz bisher ausgeklammert hat. Zudem müsste sich der Finanzplatz Schweiz den europäischen Regeln anpassen.
Die Schweiz würde von einem verbesserten Zugang zum EU-Binnenmarkt profitieren, ohne wie bisher für jeden einzelnen Bereich ein Abkommen aushandeln zu müssen. In den EWR-Gremien könnte die Schweiz mitbestimmen. Allerdings hat der EWR in Europa an Einfluss verloren, so verhandelt etwa Island derzeit mit Brüssel über einen EU-Beitritt.
EWR-Beitritt light
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement von Doris Leuthard prüft gemäss Medienberichten die Option einer Annäherung an den EWR.
Demnach würde die Schweiz weiterhin ausserhalb des EWR politisieren, würde sich aber dem Efta-Gerichtshof anschliessen, der bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern der EU entscheidet. Unklar ist bislang, wieweit sich die Schweiz dabei verpflichten würde EU-Recht automatisch zu übernehmen wie dies die EWR-Mitglieder tun.
Mit dieser Version hätten die EU und die Schweiz ein Schiedsgericht, das bei Streitigkeiten entscheiden würde. Damit wäre eine der von der EU gewünschten minimalen Anpassungen im Rahmen der bilateralen Abkommen erfüllt.
Allerdings dürfte Brüssel kaum dazu bereit sein, der Schweiz einen «Spezial-EWR» zuzugestehen. Wenig Freude hätten wohl auch die verbliebenen EWR-Mitglieder.
EU-Beitritt
Zwar stimmten 2001 fast vier von fünf Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gegen die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen. Trotzdem kommt angesichts der Zukunftsdiskussion ein EU-Beitritt nun wieder aufs Tapet.
Die Denkfabrik Avenir Suisse hat skizziert, wie ein EU-Beitritt aussehen könnte: Die Schweiz träte zwar der EU, aber nicht dem Euro-Raum bei, sie würde den Franken also behalten. Damit hätte sie einen ähnlichen Status wie Schweden, Dänemark oder Grossbritannien, die ihre Währungen ebenfalls behalten haben. In anderen Bereichen allerdings würde die Schweiz vollwertiges Mitgliedsland und würde entsprechend auch eigene Politiker nach Brüssel schicken.
Damit genösse die Schweiz alle Vorteile einer EU-Mitgliedschaft und könnte in Brüssel in allen Bereichen mitreden. Der Zugang zum EU- Binnenmarkt ist ebenso garantiert wie der Schutz und die politische Solidarität der anderen Mitglieder.
Allerdings würde die Schweiz einen Grossteil ihrer Souveränität einbüssen und müsste jährlich geschätzte 3,5 Milliarden Franken in den EU-Topf bezahlen. Die direkte Demokratie würde beschnitten, und das Steuersystem müsste der EU angepasst werden.
Trotzdem wäre ein EU-Beitritt gemäss Avenir Suisse aus Souveränitäts-Sicht am attraktivsten. Denn schon heute übernehme die Schweiz einen Teil des EU-Rechts, ohne aber über dessen Inhalt mitbestimmen zu können. (pet)