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Donnerstag, 4.3.2010

Ständerat will mehr Geld für erneuerbare Energien

Das Parlament will «grünen Strom» in der Schweiz stärker fördern. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat einer Erhöhung der Förderabgabe oppositionslos zugestimmt.

Fritz Galli, ein Pionier des «grünen» Stroms

Jahrzehnte bevor irgend jemand von «grünem» Strom oder gar von Einspeisevergütung gesprochen hat, produzierten die Gallis auf ihrem Hof im Emmentaler Dorf Signau Energie aus Wind und Wasser. Fritz Galli ist heute 99 und steht noch immer Tag für Tag in seiner Werkstatt, wo er an Turbinen für Kleinkraftwerke bastelt.

Hören

Für Strom aus erneuerbaren Energien sollen mehr Fördergelder fliessen. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Zuschläge für die kostendeckende Einspeisevergütung zu erhöhen.

Wer «grünen» Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine kostendeckende Einspeisevergütung. Diese wird mit einem Strompreis-Zuschlag finanziert. Nach dem Willen der beiden Eidgenössischen Räte soll die Vergütung ab 2013 von höchstens 0,6 Rappen pro  Kilowattstunde auf höchstens 0,9 Rappen erhöht werden.

Nur so könne das Ziel von 5,4 Milliarden Kilowattstunden mehr Strom aus Wasser-, Wind- und Solarkraft bis im Jahr 2030 erreicht werden, sagte Filippo Lombardi von der CVP namens der Umwelt- und Energiekommission.

Kostendeckel soll bleiben
Anders als der Nationalrat will die kleine Kammer aber am Kostendeckel für die einzelnen Technologien festhalten. Heute ist festgeschrieben, wie viel von den Zuschlägen die einzelnen Technologien höchstens beanspruchen dürfen.

Dies führte dazu, dass vor allem im Bereich der Photovoltaik der grösste Teil der Gesuche mangels Gelder bisher nicht berücksichtigt werden konnte. Weil diese Technologie nach Ansicht des Ständerats heute noch sehr teuer und wenig effizient ist, soll der Kostendeckel vorerst bleiben.

Zuschlag den Endverbrauchern erlassen
Weiter will der Ständerat an der heutigen Regelung festhalten, wonach der Zuschlag für Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, höchstens 3 Prozent der Elektrizitätskosten betragen darf.

Der Nationalrat will  diesen Endverbrauchern den kompletten Zuschlag erstatten. Endverbrauchern, deren Kosten zwischen 5 und 10 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, sollen nach dem Willen der grossen Kammer die Hälfte des Zuschlags zurückerhalten.

Zustimmung mit Zähneknirschen
Die Erhöhung des Zuschlags zur Finanzierung der Einspeisevergütung hatte der Nationalrat erst nachträglich in die ursprünglich auf die Wasserzinsen beschränkte Vorlage eingebracht.

Der Ständerat stimmte dieser Verknüpfung zwar stillschweigend, nicht aber ohne Zähneknirschen zu. Von einem Kuhhandel sprach etwa This Jenny von der SVP. Die Erhöhung der Vergütung führe zu höheren Strompreisen und diese wiederum seien wirtschaftsfeindlich in der Finanzkrise.

Bei den Wasserzinsen, welche die Strombranche für die Nutzung von Wasserkraft entrichtet, sind sich National- und Ständerat bereits einig geworden: Beide Kammern wollen die Obergrenze von heute 80 auf 110 Franken erhöhen.

Die Kosten für die Herstellung einer Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft steigt in zwei Schritten von derzeit 1,2 auf 1,65 Rappen ab 2015. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. (cdm, sda/ddp)

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Bundeshaus-Korrespondentin Priscilla Imboden berichtet über die Debatte. (4.3.2010)
Hören (3:08)

Session im Zeichen des Bankgeheimnisses

Dossier: Mit alternativer Energie in die Zukunft


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