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Dienstag, 9.3.2010

Keine Meldepflicht für Ärzte im Militärgesetz

Ärzte sollen der Armee nicht zwingend melden müssen, wenn ein Armeeangehöriger sich oder andere mit der Waffe gefährden könnte. Das fordert der Nationalrat bei der Revision des Militärgesetzes.

Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat auf die Meldepflicht im revidierten Militärgesetz verzichten. So sollen Ärzte und Psychologen nicht gezwungen werden, den Behörden zu melden, wenn Armeeangehörige sich oder Dritte mit der Waffe gefährden könnten.

Eintrag für jugendliche Straftäter
Ferner will die grosse Kammer das Strafrecht dahingehend ändern, dass alle schweren Gewaltdelikte von Jugendlichen im Strafregister eingetragen werden sollen, auch wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde. So sollen jugendliche Gewalttäter bereits bei der Rekrutierung erkannt werden. Der Vorschlag geht zurück auf eine parlamentarische Initiative.

In den meisten anderen Punkten ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Armeeangehörige können somit nach wie vor gesetzlich zum Weitermachen verpflichtet werden.  (bat, sda)

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