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Montag, 15.3.2010

Ständerat will einheitliche Hunderegeln

Kantonale Hundegesetze dürfen nach dem Willen des Ständerats nicht strenger sein als die nationalen Regelungen. Für potentiell gefährliche Hunde soll eine Haltebewilligung eingeführt werden.

Der Ständerat will die Haltung gefährlicher Hunde landesweit einheitlich regeln: Er möchte nicht, dass die Kantone strengere Bestimmungen erlassen können als der Bund. Der Nationalrat hatte schärfere kantonale Gesetze zulassen wollen.

Auch im Ständerat war der Eingriff des Bundes umstritten. Die Befürworter warnten vor einem Flickenteppich mit 26 unterschiedlichen Gesetzen.

Einheitliche Lösung nötig
Wenn am Ende doch in jedem Kanton andere Regeln gälten, brauche das Parlament gar kein nationales Gesetz zu erlassen, gab Theo Maissen (CVP/GR) zu bedenken. «Hier liegt der Hund begraben», stellte Felix Gutzwiller (FDP/ZH) fest.

Und Hansruedi Stadler (CVP/UR) monierte, es gehe doch nicht an, dass ein Hundehalter alle kantonalen Gesetze kennen müsse für den Fall, dass er beim Gassi Gehen zufällig einmal eine Kantonsgrenze überschreite. «Wenn wir keine einheitliche Lösung finden, ist diese Übung für die Katz.»

Kantone mit Bundeslösung einverstanden

Die Gegner monierten, das nun vorliegende Hundegesetz sei lasch, deshalb sollten weiter gehende kantonale Regeln nicht unterbunden werden.

Verena Diener (Grünliberale/ZH) wies darauf hin, dass sich in Zürich an der Urne eine klare Mehrheit für ein schärferes Gesetz ausgesprochen habe. Der Rat folgte jedoch mit 23 zu 19 Stimmen seiner Kommission und schloss schärfere kantonale Vorschriften aus.

Die vorberatende Kommission des Ständerates hatte eine Umfrage durchgeführt. Diese ergab, dass die Mehrheit der Kantone ein nationales Gesetz befürwortet und bereit wäre, auf strengere kantonale Bestimmungen zu verzichten.

Haltebewilligung für gefährliche Hundetypen
Der Ständerat änderte die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage auch in anderen Punkten. So sprach er sich gegen ein generelles Verbot aus, Hunde im öffentlichen Raum frei laufen zu lassen.

Im Gegenzug führte der Rat eine Verschärfung ein: Nach seinem Willen soll der Bundesrat für die Haltung «potenziell gefährlicher Hundetypen» eine Haltebewilligung vorschreiben müssen.

Reaktion auf Pitbull-Drama
Das Hundegesetz geht zurück auf eine parlamentarische Initiative, die nach der tödlichen Attacke auf einen sechsjährigen Buben 2005 im zürcherischen Oberglatt ein Pitbull-Verbot gefordert hatte.

Das Gesetz verzichtet nun aber auf das Verbot bestimmter Hunderassen. Rasse-Listen waren in der Konsultation auf starken Widerstand gestossen, obwohl inzwischen viele Kantone solche Kataloge kennen.

Die Mehrheit im Ständerat betonte, dass die Haltung wichtiger sei als die Rasse. «Dem Hunde, wenn er gut gezogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen», sagte Maissen, aus Goethes «Faust» zitierend. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. (cdm, sda)

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