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Letztes Update: Freitag, 19.3.2010

Ständerat für Verkaufsverbot von Gewalt-Games

Kinder und Jugendliche in der Schweiz sollen keine Videogames mit gewalttätigem Inhalt mehr kaufen können. Nach dem Nationalrat will nun auch der Ständerat den Verkauf dieser Games einschränken. Er beauftragte den Bundesrat, ein Gesetz auszuarbeiten.

Wie schädlich sind Killergames?

Befürworter wie Gegner von Gewalt in Viedeospielen argumentieren mit unterschiedlichen wissenschaftlichen Studien. Nun hat ein Team von renommierten Gewaltforschern über 130 solcher Studien ausgewertet und die Analyse im Fachmagazin «Psychological Bulletin» veröffentlicht.

Hören

Der Verkauf von so genannten Gewalt-Videospielen an Kinder und Jugendliche soll in der Schweiz verboten werden. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat zwei entsprechende Motionen an den Bundesrat überwiesen.

Er muss nun ein Gesetz ausarbeiten, das nicht nur den Verkauf so genannter Killerspiele verbietet, sondern auch deren Herstellung, Einfuhr und Weitergabe sowie die Werbung dafür.

Die Motion von CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener gab in der kleinen Kammer wenig zu reden. Die Forderung von Hochreutener sei vernünftig und angemessen, brachte Anne Seydoux von der CVP die Haltung des Ständerats auf den Punkt. Er wies sie mit einer einzigen Gegenstimme an den Bundesrat.

Kontroverse um zweite Motion
Die Motion von SP-Nationalrätin Evi Allemann hingegen sorgte für grössere Diskussionen. Sie fordert, dass Computerspiele mit gewalttätigem Inhalt in der Schweiz nicht mehr hergestellt, beworben, eingeführt, verkauft und weitergegeben werden dürfen.

Das sei ein exzessives Verbot, das alle Schweizer Spieler auf eine Liste setze, monierte Anne Seydoux. Man müsse bedenken, dass das Durchschnittsalter der Spieler bei 30 Jahren liege. Diese Spieler würden die Grenze zwischen realer und virtueller Welt sehr gut kennen und mit einem generellen Verbot zu Unrecht gestraft.

Umsetzbarkeit bezweifelt
Auch für den Präsidenten der Rechtskommission, Hermann Bürgi von der SVP, ist ein generelles Verbot unangebracht. Zudem sei nicht klar, wie es umgesetzt werden könnte, insbesondere im Internet.

Trotz dieser Vorbehalte plädierte Bürgi dafür, die Motion von Allemann an den Bundesrat zu überweisen. Er solle den Räten Lösungsvorschläge als Grundlage für eine Diskussion unterbreiten, begründete Bürgi seine Haltung.

Appell von Widmer-Schlumpf
Vergeblich hielt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf dagegen, dass eine Motion keine Diskussion fordere, sondern einen konkreten Auftrag gebe. Sie habe zwar Verständnis für die Stossrichtung der beiden Motionen, sagte sie. Eine Regelung nach der Forderung von Hochreutener etwa sei durchaus vorstellbar, auf Bundesebene «zumindest zum jetzigen Zeitpunkt» aber nicht anwendbar.

Ein Verkaufsverbot bedinge ein staatlich anerkanntes Rating der Spiele nach Zumutbarkeit, erklärte die Justizministerin. Hierzu bräuchte es eine nationale Regulierungsstelle auf Bundesebene, was wiederum eine Verfassungsänderung bedinge.

Motion doch überwiesen
Der Bundesrat zieht laut Widmer-Schlumpf eine pragmatische Lösung vor: Er möchte zunächst beobachten, was die Kantone in Zusammenarbeit mit der Computerspielbranche im Bereich des Jugendschutzes alles erreichten. «Wenn sich herausstellt, dass das nicht reicht, wird der Bundesrat selbstverständlich etwas vorschlagen.»

Der Ständerat schenkte ihrem Appell allerdings kein Gehör und überwies die Motion von Allemann mit 19 zu 12 Stimmen. Der Nationalrat hatte beide Motionen bereits im vergangenen Juni angenommen.

Kantone erwägen ebenfalls Verbote
Auch in den Kantonsparlamenten sind die Gewaltspiele ein Thema. St. Gallen, Tessin und Bern fordern in Standesinitiativen ein Verbot der Spiele. Anfang März entschied auch Luzern, eine Standesinitiative auszuarbeiten. Gegen ein Verbot sprachen sich kürzlich die junge SVP, die Jungfreisinnigen und die JUSO aus. (nab, sda)

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Ständerat will Gewalt-Spiele einschränken (Andrea Jaggi, 19.3.2010)
Hören (1:57)

Session im Zeichen des Bankgeheimnisses


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