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Donnerstag, 11.6.2009

Ständerat schwächt neues Aktienrecht ab

Der Ständerat hat dem neuen Aktienrecht diverse Zähne gezogen. Unter anderem will er - anders als der Bundesrat - goldene Fallschirme für Topmanager weiterhin zulassen.

Wie erwartet hat der Ständerat die «Abzocker-Initiative» abgelehnt und ihr die Revision des Aktienrechts als indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Die bürgerliche Mehrheit stimmte der Revision zwar zu, zog ihr aber einige Zähne.

Mit der Revision wollte der Bundesrat die börsenkotierten Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichten sowie die Rechte der Aktionäre stärken. Nach Ausbruch der Krise kamen dann noch Regulierungsvorschläge für Managerlöhne hinzu.

Kein Verbot von goldenen Fallschirmen
Die kleine Kammer lehnte insbesondere ab, dass Vorausbezahlungen und Abgangsentschädigungen an Manager verboten werden. Die Rückerstattungspflichten von Aktionären und Verwaltungsräten (VR) verschärfte er hingegen.

Künftig sollen die Betroffenen nach dem Willen des Ständerats ungerechtfertigt bezogene Gelder wie Boni zurückzahlen, wenn diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

Keine Abstimmung über Managerlöhne
Keine Gnade fand der Vorschlag, dass die Aktionäre über den Gesamtlohn der Geschäftsleitung (GL) abstimmen können. Anders als der Bundesrat will der Ständerat, dass sie sich nur konsultativ äussern können.

Hingegen beschloss er, dass die Aktionäre künftig verbindlich über den Gesamtlohn des VR abstimmen können.

SP und Grüne sind zudem mit der Forderung abgeblitzt, die variablen oder leistungsabhängigen Lohnbestandteile auf 50 Prozent des Grundlohns zu begrenzen.

Löhne publizieren
Zudem lehnte der Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagene jährliche Wahl des Verwaltungsrats ab. Die kleine Kammer hielt an der heute geltenden dreijährigen Amtszeit fest.

Verschärft wurden hingegen die Offenlegungspflichten: Börsenkotierte Aktiengesellschaften sollen künftig in der Jahresrechnung die Löhne von VR und GL ausweisen müssen. Zudem müssen sie die Löhne der Spitzenverdiener in VR und GL publizieren.

Wie auch der Bundesrat beschloss die kleine Kammer, dass der VR-Präsident von börsenkotierten Firmen künftig durch die Generalversammlung gewählt werden soll.

Kritik von Widmer-Schlumpf
Drei Ratsmitglieder erklärten vor der Abstimmung ihre Unzufriedenheit mit dem Ergebnis, darunter der Präsident der vorberatenden Rechtskommission, SP-Ständerat Claude Janiak.

Er habe den Entwurf der Kommission für einen tauglichen indirekten Gegenvorschlag zur «Abzocker-Initiative» gehalten und ihn auch so vertreten, sagte er. Mit diesem Ergebnis könne er das nun nicht mehr tun.

Auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, der Rat habe der Vorlage einige Zähne gezogen, und sie hoffe, dass das im Nationalrat noch korrigiert werden könne. (nab, sda/ap)

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Streit um exorbitante Managerlöhne
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