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Hintergrund: Streit um die Abzocker-Initiative

Millionenlöhne, Boni und hohe Abgangsentschädigungen für Manager von Konzernen, denen das Wasser bis zum Hals steht, liessen in den vergangenen Jahren die Emotionen immer wieder hochkochen.
Chronologie: Die Abzocker-Initiative

Vier Jahre nach Einreichung der «Abzocker-Initiative» des Kosmetik-Unternehmers Thomas Minder ringt das Parlament noch immer um das Volksbegehren und einen Gegenvorschlag. Die einzelnen Etappen zum Nachlesen.  Mehr

Als Reaktion darauf lancierte der Schaffhauser Unternehmer Thomas Minder die Volksinitiative «gegen die Abzockerei», die im Februar 2008 mit über 110'000 gültigen Stimmen eingereicht wurde.

Was die Initiative will
Minder will die Löhne und Entschädigungen des obersten Managements von börsenkotierten Aktiengesellschaften mässigen, in dem er die Rechte der Aktionäre stärkt. So soll künftig die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen. Verwaltungsratspräsidenten und die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates sollen ebenfalls von der Generalversammlung gewählt werden.

Die Pensionskassen sollen ferner gezwungen werden, im Interesse ihrer Versicherten abzustimmen und ihre Stimmabgaben offen zu legen. Abgangsentschädigungen, Vergütungen im Voraus und Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen sollen verboten werden.

Endloser Streit um Gegenvorschlag
Die Initiative fordert damit im internationalen Vergleich strenge Vorgaben für börsenkotierte Unternehmen. In der Wirtschaft und vor allem im bürgerlichen Lager der Politik hat sie viele Gegner.

Im Parlament wird seit mehreren Jahren darüber gestritten, wie am besten mit Minders Vorstoss umzugehen sei. Bislang konnten sich die Räte nicht auf einen gemeinsamen Gegenvorschlag einigen. Nicht ausgeschlossen ist, dass der Urnengang am Ende gar ohne einen solchen stattfinden wird.

Minder ist inzwischen höchst verärgert über die schleppende Behandlung seiner Initiative. Er forderte, dass Initiativen innerhalb eines Jahres vors Volk kommen - ohne die Behandlung durch Parlament und Bundesrat. Er plant dazu eine Initiative. (ank/luek/cdm, sda)

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Die wichtigsten Forderungen der Abzocker-Initiative

Die Abzocker-Initiative will, dass die exorbitanten Boni der Banker eingeschränkt werden. Das soll mit folgenden Massnahmen erreicht werden:

Wahlen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats (VR) sollen sich jedes Jahr und einzeln der Wiederwahl durch die Generalversammlung (GV) stellen müssen.
Löhne
Die Aktionäre sollen jährlich an der GV über die Gesamtsumme aller Löhne und Boni des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abstimmen können.
Elektronische Fernabstimmung
Zur Stimmabgabe müssen Aktionäre an der GV nicht mehr anwesend sein. Sie sollen auch elektronisch abstimmen können.
Stimmzwang der Pensionskassen
Pensionskassen, die Aktionärinnen einer börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaft sind, müssen an der Generalversammlung im Interesse der Versicherten abstimmen.
Einschränkungen der Mandate
Die GV soll festlegen können, wie viele andere Mandate ihre Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder sonst noch innehaben dürfen. Manager, die hohe Löhne und Boni kassieren, sollten sich ausschliesslich ihrer Unternehmung widmen.
Anteil der Boni bestimmt GV
Die GV soll festlegen, wie hoch der variable und fixe Teil der Löhne des Managements ist und ob bei einem Verlust ein Bonus ausbezahlt werden darf oder nicht.
Verbot von Abgangsentschädigungen
Es soll verboten werden, dass Mitglieder des VR oder der Geschäftsleitung beim Verlassen des Unternehmens Abgangsentschädigungen erhalten.
Keine Vorauszahlungen
VR- und GL-Mitglieder sollen auch kein Geld erhalten, bevor sie den Job überhaupt angenommen haben.
Keine Prämien bei Firmenkäufen
Werden im Rahmen der Geschäftstätigkeit andere Unternehmen übernommen oder Teile des eigenen Unternehmens veräussert, so erhalten die Organmitglieder keine zusätzliche Prämie für die durchgeführte Transaktion.
Freiheitsstrafen
Widerhandlung gegen diese Vorschriften sollen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis zu sechs Jahreslöhnen sanktioniert werden können.

(luek)


Weiterführender Link zum Beitrag:

  • abzockerei.ch: Der Text der Initiative «gegen die Abzockerei»

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