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USA: Die UBS im Visier der Steuerfahnder

Nicht nur die Finanzkrise machte der UBS ab 2007 zu schaffen, in den USA geriet die Bank bald auch an anderer Stelle in Bedrängnis. Die UBS wurde verdächtigt, wohlhabenden Amerikanern dabei geholfen zu haben, Vermögen am Fiskus vorbeizuschleusen.

Was 2008 mit den ersten Ermittlungen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung begann, endete in einer nationalen Affäre mit einschneidenden Folgen für den Finanzplatz Schweiz. Die Affäre UBS im Überblick.

Die Vorgeschichte

Ihren Anfang nimmt die UBS-Affäre im Jahr 2007, mitten in den Wirren der Finanzkrise. Die Schweizer Grossbank, eine der weltweit grössten Vermögensverwalterinnen, gerät durch ihr starkes Amerika-Engagement in den Abwärtssog fauler Kreditpapiere. Nicht nur hat auch die UBS viele dieser Papiere in ihren Büchern, sie gerät zudem ins Visier der amerikanischen Justiz.

Die US-Finanzbehörden - in Zeiten der Krise bereit, Steuerbetrügern rasch das Handwerk zu legen - hegen den Verdacht, UBS-Kundenberater hätten wohlhabende Amerikaner dabei unterstützt, Millionen am Fiskus vorbeizuschleusen.

In den kommenden Monaten machen mehrere UBS-Banker Bekanntschaft mit den Ermittlern: Im April 2008 wird der Leiter des US-Vermögensverwaltungsgeschäftes der Bank, Martin Liechti, bei einer Zwischenlandung in den USA festgesetzt und darf mehrere Monate lang das Land nicht mehr verlassen.

Auch einer von Liechtis Mitarbeitern in den USA, der Kundenberater Bradley Birkenfeld, wird vernommen. Birkenfeld bekennt sich schliesslich im Juni 2008 vor einem Gericht in Florida der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Der 43-jährige erklärt sich bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten – auf seine Angaben stützt sich später die Klage der amerikanischen Steuerbehörde IRS gegen die UBS.

Angeklagt wird in den USA schliesslich auch der Chef des weltweiten UBS-Vermögensverwaltungsgeschäfts, Raoul Weil. Auch ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Weil ist bis heute flüchtig.

Mehr lesen: Am Anfang stand Bradley Birkenfeld

Februar 2009: Die UBS lenkt ein

Für die durch die Finanzkrise ohnehin angeschlagene Bank kommt es im Winter 2008/2009 faustdick: Gestützt auf Erkenntnisse, die die Ermittler vor allem aus den Aussagen des früheren Kundenberaters Birkenfeld gewonnen hatten, fordern die USA im Sommer 2008 von der UBS die Daten tausender Kunden und drohen anderenfalls mit einer Anklage. Bei der eidgenössischen Steuerverwaltung geht ein Amtshilfeersuchen ein. Die Mühlen der Verwaltung beginnen zu mahlen.

Anscheinend mahlen sie zu langsam, denn die US-Behörden setzen der Schweiz eine Frist zur Herausgabe der Daten. Kurz vor Ablauf dieser Frist lenkt die UBS schliesslich ein: Zum einen erklärt sich die Bank bereit, 780 Millionen Dollar an den amerikanischen Fiskus zu bezahlen.

Brisanter aber ist der zweite Teil der Übereinkunft: Auf Veranlassung der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) händigt die UBS die Daten von bis zu 300 ihrer Kunden aus. Die Aufsichtssbehörde beruft sich dabei auf die Artikel 25 und 26 des Bankengesetzes, die ihr Schutzmassnahmen erlauben, um eine Bank vor dem Konkurs zu retten. Im Gegenzug zur Offenlegung der Kundendaten erklärt sich das US-Justizdepartement bereit, 18 Monate lang auf jede Strafverfolgung zu verzichten. Die UBS verpflichtet sich, während dieser Frist mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten.

Zwar ist die drohende Strafklage gegen die UBS damit vorerst vom Tisch, die Empörung in der Schweiz über die Herausgabe der Kundendaten - der «Preisgabe des Bankgeheimnisses» - ist aber riesig. Zudem doppelt die amerikanische Steuerbehörde IRS nach. In einer Zivilklage verlangt sie die Offenlegung von 52'000 Kundendaten.

Frühjahr 2009: Verhandlungen

In den folgenden Monaten beginnt ein Verhandlungsmarathon. Als erste bemüht sich Justizministerin Eveline-Widmer Schlumpf im März 2009 bei einem Treffen mit dem Stellvertreter ihres Amtskollegen in den USA, David Margolis, die Wogen im Steuerstreit zu glätten.

Mitte März lenkt die Schweiz auf internationalen Druck ein und hebt das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland faktisch auf. Fortan gilt gegenüber dem Ausland nicht mehr die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, die Schweiz leistet in beiden Fällen Amtshilfe. Es gilt der OECD-Standard in Steuerfragen.

Vor dieser neuen Ausgangslage reist Bundespräsident und Finanzminister Hans-Rudolf Merz im April 2009 in die USA und schlägt seinem Amtskollegen Timothy Geithner vor, ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auf den Weg zu bringen. Merz will so erreichen, dass die US-Behörden ihre Klagen zurückziehen. Im Juni wird das neue Doppelbesteuerungsabkommen von beiden Seiten paraphiert.

Die US-Regierung behält die Zivilklage gegen die UBS dennoch weiter aufrecht. Einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn wird das Verfahren jedoch bis August sistiert.

Sommer 2009: Der Vergleich

Statt eines Prozesses kommt es am 19. August 2009 zum Vergleich zwischen beiden Seiten. Darin wird vereinbart, dass die USA der Schweiz ein Amtshilfegesuch stellen, um 4450 statt der ursprünglich verlangten 52'000 Kundendaten zu erhalten. Auf diese Weise wird der UBS ein Prozess in den USA erspart. Es ist das bisher grösste Amtshilfegesuch, das je an die Schweiz gestellt wurde.

Januar 2010: Entscheide der Richter 

Im Januar 2010 fällt die Schweizer Justiz zwei Urteile zur UBS-Affäre: Am 8. Januar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass die Finanzmarktaufsicht Finma rechtswidrig handelte, als sie im Februar 2009 die Herausgabe der rund 300 Kundendossiers veranlasste.

Die Bestimmungen im Bankengesetz hätten nicht gereicht, um eine direkte Herausgabe von Bankkundendaten an ausländische Behörden zu rechtfertigen, heisst es in der Begründung der Richter. Auch auf Notstandsrecht, so das Gericht, habe sich die Finma nicht berufen können. Dazu sei neben dem Parlament einzig der Bundesrat befugt. Die Landesregierung habe aber darauf verzichtet, im konkreten Fall selber Notrecht anzuwenden. Das Urteil ist eine Ohrfeige vor allem für die Finma und Finanzminister Hans-Rudolf Merz.

Folgenreicher ist das zweite Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht am 22. Januar 2010 fällt. In einem Pilotentscheid stoppen die Richter die Herausgabe von Kundendaten der UBS. Sie geben einer UBS-Kundin Recht, die gegen die Herausgabe ihres Dossiers Widerspruch eingelegt hatte. Die UBS hatte die Amerikanerin in die Gruppe «schwerer und fortgesetzter Steuerdelikte» eingestuft, weil sie ein Formular nicht eingereicht hatte. Ihr Jahreseinkommen aus dem Konto betrug über 100'000 Franken.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist das blosse «Vergessen», ein Formular einzureichen, keine betrügerische Handlung. Das heisst, es ist «nur» Steuerhinterziehung. Dafür leistete die Schweiz gemäss dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Doppelbesteuerungsabkommen aber keine Amtshilfe. Der Bundesrat hatte also seine Kompetenzen überschritten.

März 2010: Der Winkelzug

Der Bundesrat reagiert mit einem so genannten Änderungsprotokoll auf diesen zweiten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Das Protokoll stellt klar, dass das UBS-Abkommen ein Staatsvertrag ist. Es hebt das Amtshilfeabkommen auf die gleiche Stufe wie das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Damit soll der Schweiz ermöglicht werden, auch bei fortgesetzter schwerer Steuerhinterziehung und nicht nur bei Betrug Amtshilfe zu leisten.

Das revidierte Abkommen - respektive der Staatsvertrag - wird dem Parlament vorgelegt. Bei dessen Genehmigung sind die rechtlichen Vorbehalte des Bundesverwaltungsgerichts entkräftet.

Juni 2010: Die Debatte

Das Parlament entscheidet in der Juni-Session 2010 über die Genehmigung des Staatsvertrages. Der Debatte im Bundeshaus geht ein wochenlanges Powerplay der Parteien voraus. Die Mitteparteien stimmen dem Vertrag zu.

Die SVP lehnt den Vertrag lange Zeit kategorisch ab. Die Linke sieht ihre Chance und verlangt für ihre Zustimmung verbindliche Massnahmen um das Risiko von Grossbanken zu mindern und die Boni-Frage zu klären. Mit einem sogenannten Planungsbeschluss versucht der Bundesrat, die SP auf die Ja-Seite zu ziehen. Dies ruft aber die SVP auf den Plan. Sie stellt ihrerseits Forderungen, bei deren Erfüllung sie dem Vertrag doch noch zustimmen könnte.

Nach mehrmaligem Hin und Her schwenkt die SVP ein und enthält sich der Stimme. Der Staatsvertrag hat in beiden Räten eine Mehrheit. Der Nationalrat allerdings will im Gegensatz zum Ständerat den Staatsvertrag dem fakultativen Referendum unterstellen.

Juni 2010: Einigung und Annahme

Weil sich die beiden Räte in ihren Positionen nicht bewegen, liegt es an der Einigungskonferenz, den Mitgliedern der beiden Kammern eine Empfehlung abzugeben. Diese spricht sich gegen das fakultative Referendum aus. Schliesslich ist es die SVP, die dem Staatsvertrag zum Durchbruch verhilft, weil sie in der Referendumsfrage eine Kehrtwende vollzieht. Nach dem Ständerat spricht sich auch der Nationalrat mehrheitlich für die Annahme des Staatsvertrags ohne Referendum aus. Der UBS-Staatsvertrag ist unter Dach.

November 2010: Steuerstreit formell beendet

Der mehrjährige Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA um Namen mutmasslicher US-Steuersünder mit Konten bei der Grossbank UBS ist formell beendet. Nach Angaben des Eidgenössischen Finanzdepartements zog die US-Steuerbehörde IRS die Zivilklage, das sogenannte «John-Doe-Summons»-Verfahren gegen UBS zurück, nachdem die Schweiz einen Grossteil der geforderten UBS-Kundendaten an die US-Steuerbehörde übermittelt hatte.

(luek/haem/ank, sda)

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