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Freitag, 18.4.2008

Teilnahmebedingungen «DRS 3 macht es Büro uf»

Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen Personen offen. Ausgeschlossen von einer Teilnahme sind die Mitarbeitenden (und deren Angehörige) der SRG SSR idée suisse und von Railtour, deren Tochtergesellschaften sowie von allfällig involvierten Partnern und/oder Auftragnehmern. Bei Auslegungsfragen entscheidet Schweizer Radio DRS abschliessend.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Namen und die Firma des Gewinners / der Gewinnerin können auf den Websites von Schweizer Radio DRS publiziert werden. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ein Umtausch oder eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen.

Wird ein Bezug / der Genuss des Preises aus Gründen, die ausserhalb der Einflusssphäre von Schweizer Radio DRS liegen, unmöglich oder nur teilweise, in veränderter Art und Weise oder unter bestimmten Bedingungen möglich, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Auszahlung des Gewinnes (z.B. bei Ausfall / Verschiebung oder Ausfall einer Reise/Leistung) oder Ersatz für bereits vom Gewinner / von der Gewinnerin getätigten Auslagen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Bezug des Preises zeitlich, räumlich oder sachlich durch den Partner Railtour oder andere Partner (z.B. Hotels, Adventure-Veranstalter) eingeschränkt ist (z.B. Vorgaben bezüglich Einlösedatum).

Allfällige Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb oder dem Bezug des Preises entstehen und die nicht ausdrücklich Gegenstand des Preises sind, gehen zulasten der Teilnehmerin / des Teilnehmers resp. der Gewinnerin / des Gewinners (beispielsweise Taxen, Trinkgelder, Versicherungen, Verpflegung, Transfers, Transporte o.ä.).

Für die Preise gelten die jeweiligen in der Übergabe formulierten Bedingungen (insbesondere die Dauer des Angebots).

Das Reisen mit Railtour benutzten Firmen unterliegt den Geschäftsbedingungen, insbesondere den Beförderungsbedingungen von Railtour, respektive der benutzten Firmen. Eine Haftung von Schweizer Radio DRS ist ausgeschlossen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden mit diesen Bedingungen. Der/die Teilnehmende erklärt zudem, dass seitens des Arbeitgebers / der Firma einer Teilnahme am Wettbewerb - insbesondere der Nennung der Firma in der Sendung - nichts entgegensteht. Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, während der Sendung jegliche Äusserungen zu unterlassen, welche die eigene Firma, Konkurrenten der Firma oder Mitarbeitende dieser Firmen betreffen und als unerlaubte Werbung oder als unlauter, verletzend oder rufschädigend anzusehen sind.

DRS 3 wünscht allen Teilnehmenden viel Glück!

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