Kündigungstermine
Wer seine Krankenkasse wechseln will, muss rechtzeitig reagieren. Auch bei Kündigungen von Zusatzversicherungen oder einer Änderung der Franchise müssen Termine eingehalten werden.
| Die Grundversicherung kündigen |
| Wer ab dem 1. Januar bei einer anderen Krankenkasse versichert sein will, muss sicherstellen, dass seine Kündigung spätestens am 30. November des Vorjahres oder am letzten Arbeitstag des Monats November bei der Versicherung eingetroffen ist. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die Prämie gleich bleibt oder erhöht wird. Wer eine Grundversicherung ohne Wahlfranchise bzw. HMO-/Hausarztmodell oder weitere Versicherungsmodelle abgeschlossen hat, kann auch per 30. Juni kündigen. Die Kündigung muss dann spätestens am 31. März beim Krankenversicherer eingetroffen sein. |
| Die Franchise ändern |
| Wer bei seiner Krankenkasse bleiben möchte, aber seine Franchise ändern will, kann dies jeweils per 1. Januar tun. Die Änderung der Franchise muss der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt werden. Dabei gelten unterschiedliche Fristen für eine Senkung und eine Erhöhung: Für eine tiefere Franchise, muss das Schreiben bis am letzten Arbeitstag im November eintreffen, soll sie höher sein, muss das die Kasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember wissen. |
| Die Zusatzversicherung kündigen |
| Wer seine Zusatzversicherung kündigen will, ohne dass die Prämien erhöht wurden, muss die Geschäftsbedingungen der Krankenkasse beachten. Die Kündigungsfristen betragen einen Monat bis sechs Monate, die Kündigung erfolgt jeweils auf Ende Jahr. Wer seine Zusatzversicherung nach einer Prämienerhöhung kündigen will, muss ebenfalls die Geschäftsbedingungen der Krankenkasse beachten. In der Regel hat der Versicherte nach der Mitteilung über die Erhöhung einen Monat Zeit zu kündigen. Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen (comparis.ch) |
(Quellen: Bundesamt für Gesundheit BAG, comparis.ch)
