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  • Hilfe im Dschungel der Krankenkassenprämien:

Kassenwechsel

Immer im Herbst lohnt es sich zu prüfen, ob mit einem Wechsel der Krankenkasse Prämien gespart werden können. In der obligatorischen Grundversicherung sind die Leistungen bei allen Kassen identisch.

Die Grundversicherung zuerst anmelden oder kündigen?
Ein Kassenwechsel kann Zeit und Nerven kosten. Damit er unproblematisch über die Bühne geht, empfiehlt es sich, vorbereitete Kündigungsschreiben auszufüllen. Auch für die Anmeldung der Grundversicherung bei der neuen Versicherung gibt es Musterbriefe.

Sowohl die Anmeldung als auch die Kündigung müssen schriftlich erfolgen - am besten per Einschreiben. Die obligatorische Grundversicherung kann gekündigt werden, bevor die Aufnahme-Bestätigung der neuen Krankenkasse eingetroffen ist. Allerdings muss das Kündigungsschreiben bis Ende November bei der Kasse eingetroffen sein!

Bundesamt für Gesundheit BAG: Musterbriefe

 

Darf eine Krankenkasse bei der Grundversicherung jemanden ablehnen?
Alle Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, jede und jeden für die obligatorische Grundversicherung aufzunehmen, und zwar ohne Einschränkung. Das heisst, es spielt keine Rolle, ob jemand krank, alt oder schwanger ist. Deshalb müssen bei einem Krankenkassenwechsel in der Grundversicherung auch keine Fragen über den Gesundheitszustand beantwortet werden.

 

Darf eine Kasse beim Wechsel der Grundversicherung die Zusatzversicherung kündigen?
Viele Versicherte möchten ihre Krankenkasse nicht wechseln, weil sie die Grund- und die Zusatzversicherung beim gleichen Anbieter abgeschlossen haben. Doch die Zusatzversicherung muss nicht gekündigt werden, wenn der Versicherer der Grundversicherung gewechselt wird.

Die Krankenkasse darf keine Zusatzversicherung kündigen, wenn die Grundversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wird. Allerdings sollte unbedingt abgeklärt werden, ob die Krankenkasse bei einer solchen Trennung einen Prämienzuschlag auf die Zusatzversicherung verlangt.

 

Darf eine Krankenkasse bei der Zusatzversicherung jemanden ablehnen?
Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen gibt es für die Krankenkassen keine Versicherungspflicht. Das heisst, der Versicherer entscheidet, ob er jemanden aufnimmt oder nicht. Die Kassen können eine beantragte Zusatzversicherung also ablehnen, zum Beispiel bei älteren oder erkrankten Personen.

Aus diesem Grund sollte eine Zusatzversicherung erst gekündigt werden, wenn die schriftliche Aufnahme-Bestätigung der neuen Krankenkasse vorliegt.

Anders als bei der Grundversicherung muss der Antragssteller beim Abschluss einer Zusatzversicherung detailliert über den eigenen Gesundheitszustand Auskunft geben. Wird etwas verschwiegen, darf die Kasse später Leistungen verweigern.

 

(Quellen: Bundesamt für Gesundheit BAG, comparis.ch, Konsumentenforum)

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