Stil-Tipp: Teach me, Tiger!
So präsentiert Mode-Designer Roberto Cavalli den Tiger-Look auf dem Laufsteg. (Keystone)
Der Leo-Trend kam ursprünglich von der Strasse und wurde dort erst ironisch getragen, also als Persiflage auf die aufgedonnerte Millionärsgattin im Pelz. Über Style-Blogs hat sich der schräge Look nun in der ganzen Welt verbreitet. Und seit Vorzeige-Modefrauen wie Carine Roitfeld oder Anna Dello Russo den Look zu ihrem Markenzeichen gemacht haben, sind auch die Fashionistas ganz begeistert.
Marken wie Roberto Cavalli und Dolce & Gabbana machen damit grosse Umsätze. Hoch im Kurs sind alle gefleckten Raubkatzen wie Leopard, Tiger, Luchs, Ozelot und Gepard, aber auch grössere Wildtiere, zum Beispiel Giraffen oder Zebras. Nicht zu vergessen sind die Schlangenmuster so wie neuerdings auch Federkleider von exotischen Vögeln.
Tiger-Look trägt man nur selbstbewusst
Allerdings trägt man Animal Prints heute nicht mehr wie einst als einzelnes Accessoire, um einen sonst langweiligen Look aufzupeppen, sondern selbstbewusst, grossflächig und, wenn man den Nerv dafür hat, auch von Kopf bis Fuss. Für Einsteiger empfiehlt sich der bedruckte, halbtransparente Schal, der jetzt hoch im Kurs ist.
Man kann durchaus auch einmal versuchen, verschiedene Animal Prints zu kombinieren und so ein eigenes Zoo-Mischmach zu machen. Es funktioniert vor allem dann gut, wenn man über die Gattungsgrenzen hinaus kombiniert, also einen Leoparden zu einer Schlange oder einem bunten Federkleid-Muster.
Anfänger bleiben bei Details
Man kann auch mit Transparenz arbeiten, das ergibt teilweise überraschende Effekte. Wer nicht wirklich sattelfest ist, sollte allerdings lieber bei Accessoires wie Schuhen, Taschen, Hüten, Gürtel oder Schals bleiben.
Stretch-Leggings mit Leopardenmuster sehen allerdings fast immer billig aus, genauso wie Overknee-Stiefel in Animal Print Mustern. Auch für den Kaninchenfellmantel mit gedruckten Ozelot-Flecken braucht man ein stabiles Selbstbewusstsein. Komplett verpönt sind echte Raubkatzenpelze: Seit dem Abschluss des Washingtoner Artenschutz-Abkommens von 1973 ist dies auch strafbar. (jvr.)
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