Geschenke umtauschen: «Umtausch nur gegen Quittung»
Neben dem Ausverkauf, treibt auch der Umtausch nach Weihnachten Kunden in die Geschäfte.
Was tun, wenn das Parfum den Geschmack nicht trifft? «Im Fall von Parfums zeigen wir uns meistens kulant», meint Nicole Drösch, Leiterin Kommunikation der Import Parfumerie. Anders sieht es bei Pflegeprodukten aus: «Der Umtausch von angebrochenen Pflegecremes ist aus hygienischen Gründen leider nicht möglich.» Statt Bargeld, wird der Kunde in diesem Fall mit einem Gutschein entschädigt.
Sogar Unterwäsche landet wieder im Regal
Besonders grosszügig zeigt sich die Kleiderkette H&M: «Alle Einkäufe, welche im Dezember 2011 getätigt wurden, sind bis zum 15. Januar 2012 retournierbar», verspricht René Zibold, Kommunikationsleiter von H&M Schweiz. Diese Regelung trifft selbst bei Grenzfällen wie Unterwäsche zu. Voraussetzung ist ein einwandfreier Zustand der Ware. Auch beim Textilriesen gibt es einen Warengutschein als Entschädigung.
«Retouren gehören zum Geschäft und sind ein Dienst am Kunden», bestätigt auch Pierre Wenger, Leiter von Interdiscount Schweiz. So können selbst ausgepackte Elektronikartikel gegen Quittung retourniert werden. Eine Ausnahme bilden elektronische Medien wie CDs, DVDs, oder Games: Aus urheberrrechtlichen Gründen werden diese nur in der eingeschweissten Originalverpackung zurückgenommen.
Was tun, wenn die Quittung fehlt?
Doch was, wenn die Quittung fehlt oder der Schenker von seinem Fauxpas nichts merken soll? Hier bietet sich an, die Ware auf eBay, Ricardo oder Exsila wieder zu Geld zu machen.
Doch selbst für das unpassendste Weihnachtsgeschenk gilt das Sprichwort «Geben ist seeliger denn Nehmen». Nicht willkommene Geschenke können bis zum 7. Januar 2012 der Aktion «2 x Weihnachten» gespendet werden. Sie werden vom Roten Kreuz an hilfsbedürftige Menschen im im In- und Ausland verteilt.
