Espresso vom Donnerstag, 9.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
Der Schein kann trügen, der Gang auf den gefrorenen Weiher gefährlich werden: Auch wenn das Natureis zum Schlittschuhlaufen einlädt, sollte man dies erst nach Freigabe durch die zuständigen Behörden tun. In St. Margrethen SG ist das zum Beispiel die Bauverwaltung. Dort heisst es: «Ein Eis-Einbruch hat sehr schnell sehr schwere Folgen, deshalb sichern wir uns lieber einmal zu viel ab.»
Espresso vom Donnerstag, 9.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
Stirbt ein Mensch, stellen sich für die Angehörigen nebst der emotionalen Belastung, viele administrative Fragen. Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt hat, übernehmen die Erben automatisch dessen Mietvertrag und müssen bis zur Kündigung die Miete bezahlen.Kündigung nach Vertrag In der Regel haben die Erben einer verstorbenen Person ihren eigenen Haushalt. Deshalb sind sie selten daran interessiert, die Wohnung zu übernehmen. Dabei müssen sie den vertraglich festgelegten Kündigungstermin und die Kündigungsfrist einhalten. In Artikel 266i des Obligationen Rechts steht: «Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.»
Espresso vom Donnerstag, 9.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
In Willerzell im Kanton Schwyz brach vergangenen Sonntag ein Brand aus. Auslöser war ein elektronisches Gerät. Immer wieder kommt es vor, dass Elektrogeräte wie Fernseher, Tumbler, Computer oder Elektroöfen Brände verursachen. «Theoretisch kann es jedem passieren, dass wegem einem technischen Defekt ein Feuer ausbricht», sagt Lars Mülli, Leiter der Feuerpolizei des Kantons Zürich.
Espresso vom Donnerstag, 9.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
Der Schein kann trügen, der Gang auf den gefrorenen Weiher gefährlich werden: Auch wenn das Natureis zum Schlittschuhlaufen einlädt, sollte man dies erst nach Freigabe durch die zuständigen Behörden tun. In St. Margrethen SG ist das zum Beispiel die Bauverwaltung. Dort heisst es: «Ein Eis-Einbruch hat sehr schnell sehr schwere Folgen, deshalb sichern wir uns lieber einmal zu viel ab.» Mehr
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Espresso vom Mittwoch, 8.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
Immer mehr Pensionskassen führen das Rentenalter 65 für Frauen ein. Das zeigt eine Umfrage der Sendung «Kassensturz» von SF1. Gemäss Gesetz dürfen Frauen mit 64 Jahren in Rente gehen. Die Pensionskassen haben jedoch Spielraum. Zum Pensionskassen-Rentenalter 65 für Frauen sagt Rechtsanwalt und Pensionskassen-Experte Martin Hubatka im Gespräch mit «Espresso»: «Das ist absolut legal.»
Espresso vom Mittwoch, 8.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
«Espresso»-Hörer Urs Nägeli und seine Frau haben sich getrennt. Sie haben eine vierjährige Tochter. Bei der Trennung haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Die Tochter wohnt abwechselnd bei der Mutter und dem Vater - finanzielle Aufwendungen teilen beide Elternteile zu gleichen Teilen.Normalerweise kann derjenige Elternteil steuerlich profitieren, bei dem das Kind lebt. Wenn dieser Anteil gleich ist, kommt es darauf an, welches Elternteil die grösseren finanziellen Leistungen für das Kind trägt. Auch diese Anteile sind bei Nägelis gleich.
Espresso vom Mittwoch, 8.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
Schnell, schneller, Knochenbruch. Von den fast 70'000 Unfällen auf Schweizer Skipisten passieren viele im Temporausch. Eine Gratis-App für iPhone und Android-Geräte soll das verhindern helfen.
Espresso vom Dienstag, 7.2.2012, 08.20 Uhr, DRS 1
Sogar die grössten Schnee-Liebhaber kommen bei diesen eisigen Temperaturen gerne in eine wohlig geheizte Stube nach Hause. Ärgerlich, wenn ausgerechnet bei diesen Minusgraden die Heizung kaputt ist. Noch ärgerlicher, wenn sich die Hausverwaltung weigert, die Heizung unverzüglich zu reparieren.